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Kontrollen (STK)
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Sichere Medizinprodukte - für den Patienten und Anwender


Gesetzlich vorgeschriebene Kontrollen


Sicherheitstechnische Kontrolle (STK)
Seitdem am 1. Januar 2002 das 2. Änderungsgesetz des Medizinproduktegesetzes (MPG) und der Medizinprodukte Betreiberverordnung (MPBetreibV) in Kraft getreten sind, stehen die Betreiber von Defibrillatoren und Monitoring-Systemen erheblich in der Pflicht. So hat nunmehr der Betreiber sicherzustellen, dass seine Geräte regelmäßig sicherheitstechnischen Kontrollen unterzogen werden.
Verstöße gegen diese Vorschrift können nunmehr auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

Für die Betreiber eines corpuls3 und corpuls 08/16 bedeutet dies konkret:


Der corpuls3 oder corpuls 08/16 muss alle 12 Monate einer sicherheitstechnischen Kontrolle unterzogen werden. Der Umfang dieser Kontrolle ergibt sich aus der zugehörigen Prüfvorschrift und Checkliste. Sicherheitstechnische Kontrollen gelten nur dann als durchgeführt und damit als gültig, wenn sie nach der dazugehörigen Gebrauchsanweisung, Prüfvorschrift und Checkliste durchgeführt wurden.

Wichtig für den Betreiber ist ferner: Gemäß § 4 Abs. 6 MPBetreibV gilt die STK nur dann als durchgeführt, wenn diese vom Hersteller selbst oder nach der vom Hersteller vorgegebenen Angaben eines Fachunternehmens vorgenommen worden ist. Gerne übernehmen unsere autorisierten Service- und Vertriebspartner diese Aufgabe für Sie.


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Messtechnische Kontrolle (MTK)
Für Medizinprodukte mit Messfunktion wurde die Nacheichung nach der Eichordnung abgelöst und durch die vorgeschriebene messtechnische Kontrolle nach § 11 der MPBetreibV ersetzt.

Die Betreiber eines corpuls3 oder corpuls 08/16 haben demzufolge messtechnische Kontrollen durchzuführen oder durch geeignete Personen oder die Eichbehörde durchführen zu lassen. Die nicht fristgemäße Durchführung vorgeschriebener messtechnischer Kontrollen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Konkret bedeutet dies für den Betreiber eines corpuls3 oder corpuls 08/16:

"Eine messtechnische Kontrolle muss alle 2 Jahre durchgeführt werden. Messtechnische Kontrollen gelten nur dann als durchgeführt und damit als gültig, wenn sie nach der in der Gebrauchsanweisung enthaltenen Prüfvorschrift durchgeführt werden."

Gerne übernehmen unsere autorisierten Service- und Vertriebspartner diese Aufgabe für Sie.


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Cliev 4
51515 Kürten-Herweg
Tel. 02207 7605
Fax 02207 4236

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